Müsst ihr sie wieder abgeben?

Dass immer wieder die Frage auftaucht, ob wir unsere Pflegetochter wieder abgeben müssen, hängt mit der Unkenntnis darüber zusammen, dass es unterschiedliche Arten der Pflegschaft gibt und man sich für eine Form der Pflegschaft entscheidet.

 

Wir machen Dauerpflege, d.h. unsere Pflegeverhältnis ist darauf ausgelegt, dass unsere Tochter bis zur Verselbständigung ihren Lebensmittelpunkt bei uns hat (und hoffentlich darüber hinaus :-)

Ein Kind wird meist dann in Dauerpflege vermittelt, wenn sich zeigt, dass die leiblichen Eltern in absehbarer Zeit nicht die Elternrolle übernehmen können. Vor der Vermittlung in Dauerpflege werden den leiblichen Eltern meist sämtliche Hilfestellungen angeboten, die einen Verbleib bei den leiblichen Eltern ermöglichen würden. Leibliche Eltern, deren Kinder in Dauerpflege kommen haben diese Hilfen entweder nicht angenommen, Auflagen nicht erfüllt oder konnten das Leben mit Kind auch mit Hilfe nicht so gestalten, dass eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden konnte.  

 

Unsere Pflegetochter kam gleich nach der Geburt zu einer Bereitschaftspflegefamilie. Dies sind Menschen, die aus ihren Familien genommene Kinder spontan und solange bei sich aufnehmen, bis geklärt ist, wie es für diese Kinder weitergeht. Das kann die Rückkehr zu den leiblichen Eltern oder die Vermittlung in Dauerpflege oder in eine Einrichtung sein. Bereitschaftspflegeeltern sind also wirklich "Eltern auf Zeit".  

 

Der Vollständigkeit halber möchte ich auch noch die Kurzzeitpflege erwähnen. Hier werden Kinder für einen begrenzten Zeitraum, in dem sich ihre leiblichen Eltern nicht um sie kümmern können (z.B. Krankenhausaufenthalt), bei Pflegeeltern untergebracht.