Habt ihr das Sorgerecht?

Nein, wir in unserem Fall haben kein Sorgerecht. Bei uns liegen Teile des Sorgerechtes bei einer Pflegerin des Jugendamtes und der Rest bei der leiblichen Mutter. Dies macht uns jedoch im Alltag nicht "rechtelos" gegenüber unserer Pflegetochter. Wir haben für sie die Aufsichtspflicht und die sogenannte Alltagssorge, die uns berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden. Dies umfasst z.B. die Regelung des (Schul-) Alltags, Fragen der Ernährung, Bestimmen der Schlafenszeiten, Routineerlaubnisse zur Freizeitgestaltung, Fernsehkonsum, Besuch von Schwimmbädern und Diskotheken (sehr wichtig für uns mit Kleinkind!:-), Umgang mit Freunden, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Beantragung von Personalpapieren für Auslandsreisen, Taschengeld, Verwaltung kleinerer Geldgeschenke usw... 

Im Alltag tritt unsere besondere Situationfür uns lediglich dann zu Tage, wenn wir für unsere Pflegetochter Kontakt mit Behörden haben (z.B. Beantragung eines Kinderpasses etc.) oder ärztliche Untersuchungen machen lassen, die als planbarer körperlicher Eingriff zählen (Impfen, planbare Op's etc.). Hierfür brauchen wir immer die Vollmacht der Pflegerin. Auch die Wahl von Kindergarten, Schule oder eines Berufes müssen wir mit der Pflegerin absprechen, haben aber als Erziehungsberechtigte die gleichen Rechte wie leiblichen Eltern gegenüber der Einrichtung, die unsere Tochter besucht (Unterschrift von Zeugnissen, Verweisen etc.). Über Urlaube (die nicht in Krisengebiete führen dürfen) informieren wir unsere Pflegerin immer und nehmen Vollmachten (übersetzt ins Englische) mit. Das Untersuchungsheft leiten wir immer in Kopie weiter. Wichtig ist auch zu wissen, dass wir für unsere Tochter kein Konto eröffnen dürfen und selbst wenn wir es dürften nicht täten, denn ein Pflegekind mit eigenem Vermögen muss selbst für seine Unterkunft bei den Pflegeeltern aufkommen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Für diese Homepage ist zudem entscheidend, dass wir kein Foto unserer Pflegetochter zeigen dürfen (das würden wir auch so nicht tun). Denn wir haben keine Rechte an ihrem Bild. 

 

Die Situation ist für uns bisher so ok. Irgendwann könnten wir uns auch vorstellen selbst Pflegerinnen für unsere Tochter zu werden. Dies muss aber wohl überlegt sein. So ein/e dazwischengeschaltete/r PflegerIn oder Vormund hat nämlich gerade in Konfliktsituationen mit leiblichen Eltern auch große Vorteile, in dem er/sie z.B. zum Buh-Mann bzw. zur Buh-Frau der leiblichen Eltern wird und nicht die Pflegeeltern.

 

Ein Vormund ist übrigens eine Person, die das komplette Sorgerecht innehat, ein/e PflegerIn hat nur Teile davon. 

 

Es gibt auch nicht wenige Pflegschaften, wo die leiblichen Eltern das komplette Sorgerecht innehaben. Das kann gut funktionieren, führt jedoch dann zu Problemen, wenn leibliche Eltern aufgrund ihrer Lebensumstände nicht immer erreichbar sind oder unfähig sind, sich um Dinge zu kümmern. Für den Entzug der elterlichen Sorge müssen jedoch gravierende Gründe vorliegen.