Können die leiblichen Eltern sie zurückfordern?

Um ganz kurz zu antworten: Ja und das ist ihr (gutes) Recht.

 

Hier die Erklärung: Wie unter "Adoptiert ihr sie?" nachzulesen ist, haben die leiblichen Eltern bei einer Pflegschaft weiterhin vor dem Gesetz die Elternschaft für ihr Kind inne. Sie können also zu jeder Zeit einen Antrag auf Rückführung stellen. Das klingt erstmal hart und damit muss man als Pflegeeltern lernen umzugehen. Ein Dokument, auf dem geschrieben steht, dass das Pflegekind mit 100%iger Wahrscheinlichkeit bis zur Verselbständigung in der Pflegefamilie bleibt, gibt es einfach nicht. 

Nun das ABER, das uns dann doch ruhig schlafen lässt: Bei leiblichen Eltern, deren Kinder in Dauerpflege vermittelt werden, waren meist sämtliche installierten Hilfen nicht erfolgreich und/oder Auflagen wurden nicht erfüllt (fester Wohnsitz, Entzug, usw.). Leibliche Eltern, die ihr Kind zurückverlangen, werden daher streng überprüft, ob sie ihr Leben soweit wieder in den Griff bekommen haben, dass eine Kindeswohlgefährdung des Kindes bei Rückkehr zu den leiblichen Eltern ausgeschlossen werden kann.  

Betrachtet man die Gründe für die meisten Pflegschaften, so wird deutlich, dass dieses "sein Leben wieder in den Griff bekommen" keine Sache von Tagen oder Wochen, ja wahrscheinlich nicht einmal Jahren ist. Da müssen Entzüge gemacht und durchgezogen werden, ein beständiges Leben über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden usw. Das Pflegekind indes bindet sich an seine Pflegefamilie. Zeit ist hierbei ein wichtiger Faktor. Und weitere Umstände: Hat das Kind schon mal bei den leiblichen Eltern gelebt? In welchem Alter wurde es aus der Familie genommen? Hat es eine Bindung zu den leiblichen Eltern?

All diese Punkte werden bei einer im Raum stehenden Rückführung mit berücksichtigt. Zusätzlich haben Pflegeeltern auch ein Rechtsmittel in der Hand, indem sie die Möglichkeit haben einen "Antrag auf Verbleib" zu stellen.

 

In Bezug auf unsere Maus ist der Fall relativ klar: Unser Kind hat nie bei seiner leiblichen Mutter gelebt. Diese ist bis auf weiteres leider nicht im Stand für ihr Kind zu sorgen. Das Kind lebt mittlerweile 4 Jahre bei uns, ist an uns gebunden, betrachtet uns als Familie und hat keine Bindung zu seiner leiblichen Mutter. Eine Rückführung käme somit einer Kindeswohlgefährdung gleich. Die Sache mit der Bindung ist nämlich mittlerweile sogar bei RichterInnen angekommen:-) Das Beste aber in unserem Fall: Die leibliche Mutter ist reflektiert und steht hinter der Entscheidung, das Kind bei uns groß werden zu lassen. Etwas Besseres kann einem eigentlich nicht passieren. Vor allem dem Kind.  

 

Und trotzdem...es bleibt dieses Damoklesschwert...auch wenn es klein ist...seeeehr klein.