Adoptiert ihr sie?

Diese Frage hören wir ständig und sie zeigt, dass den Meisten der Unterschied zwischen einer Adoption und einer Pflegschaft nicht klar ist. Eine Adoption ist nicht die logische Folge einer Pflegschaft, sondern einfach ein ganz anderes Thema.

Bei einer Adoption geben leibliche Eltern ihr Kind ab. Durch eine Adoption werden sämtliche Elternrechte und Elternpflichten auf die Adoptionseltern übertragen. Nach Abschluss des Adoptionsprozesses ist auch das Jugendamt nicht mehr involviert. Das adoptierte Kind hat seinen Adoptiveltern gegenüber den gleichen Status wie ein leibliches Kind seinen Eltern gegenüber. Ob ein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht hängt davon ab, ob es sich um eine offene, halboffene oder anonyme Adoption handelt. 

 

Auch eine Pflegschaft kann eine freiwillige Entscheidung der leiblichen Eltern sein, in den meisten Fällen wird sie jedoch nicht aus freien Stücken von diesen angestrebt. Bei einer Pflegschaft sind Pflegeeltern letzten Endes erweiterte MitarbeiterInnen des Jugendamtes. Sie leisten die "Hilfen zur Erziehung", für welche die leiblichen Eltern beim Jugendamt einen Antrag stellen. Im Alltag unterscheidet sich die Situation von Pflegekindern in Dauerpflege oft nicht gegenüber der Situation von adoptierten Kindern (wenn man z.B. von Besuchskontakten absieht). Rechtlich ist eine Pflegschaft jedoch etwas ganz anderes: die leiblichen Eltern bleiben rechtlich die Eltern des Pflegekindes und sind diesem somit z.B. auch unterhaltsverpflichtet. Umgekehrt bleibt das Pflegekind vor Gesetz das Kind seiner leiblichen Eltern. Dies ist von Bedeutung in Bezug auf Erbschaften, Unterhalt etc. 

Ob die leiblichen Eltern das Sorgerecht behalten, hängt davon ab, inwieweit sie zum Wohle des Kindes "mitarbeiten". In manchen Fällen werden Teile des Sorgerechts entzogen und auf eine/n PflegerIn übertragen. Beim Entzug des kompletten Sorgerechts erhält das Kind einen Vormund.

Bei einer Pflegschaft bleiben die leiblichen Eltern und das Jugendamt also bis zur Verselbständigung des Kindes immer involviert und die Pflegeeltern müssen mit diesen zusammenarbeiten. Als Grundlage hierfür wird meist einmal im Jahr ein sogenanntes Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten durchgeführt, in dem z.B. die Entwicklung des Kindes, wichtige Ereignisse (Einschulung, Operationen...) oder die Regelung der Besuchskontakte angesprochen und besprochen werden.  

 

Manchmal passiert es, dass sich leibliche Eltern im Verlauf einer Pflegschaft dazu entschließen, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Dann kann aus einer Dauerpflege tatsächlich eine Adoption werden. Aber das ist nicht das Ziel einer Pflegschaft. Und es ist auch nicht immer sinnvoll, z.B. wenn das Pflegekind besonderer Hilfen bedarf, für die es gut ist, das Jugendamt sowohl als pädagogische und/oder finanzielle Hilfe mit im Boot zu haben.

 

Um somit auf die oben stehende Frage kurz zu antworten: Nein, eine Adoption steht für uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Debatte. 

 

Interessant finde ich diesbezüglich die Grafik von Irmela Wiemann über "die 4 Dimensionen der Elternschaft" (Unter: Grundlagen zur Adoption und Pflegekinder).